Wechsel der Krankenkasse
Hat sich der gesetzlich versicherte entschieden zu einer privaten Versicherung zu wechseln und bereits das passende Angebot fuer sich entdeckt, so muessen, nach eventuell gefordertem Gesundheitscheck, die ausgefuellten Aufnahmeunterlagen beim Versicherer angefordert und vollstaendig ausgefuellt zurueck geschickt werden. Wichtig ist erst nach Erhalt der Aufnahmebestaetigung die gesetzliche Versicherung zu kuendigen. Dies kann fuer einen freiwillig versicherten zum Ende des uebernaechsten Kalendermonats geschehen. UEbersteigt das Bruttoeinkommen erstmals die Versicherungspflichtgrenze und besteht diese Erhoehung auch im darauf folgenden Jahr noch, so kann die gesetzliche Kasse zum Jahresende gekuendigt werden.