Industrie- und Handelskammern
Ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft sind die Industrie- und Handelskammern.
Dabei entgegnet die Wirtschaft durch die Kooperation mit dem Staat auf die Folgeprobleme sehr geschickt. Die Kombination von (staatlich zugewiesenen) Kontrollfunktionen als Beratungsdienstleistungen bzw. Service, die Sicherung und der Ausbau von Einflusssphären durch Mitwirkungs- und Anhörungsrechte sowie die Sicherung der organisatorischen Autonomie tragen zu einem erfolgreichen Miteinander bei.
Zudem bieten die Industrie- und Handelskammern IHK Fortbildungskurse für ihre Mitglieder an, die sie ohne staatliche Unterstützung durchführen. Diese sollen zur Weiterbildung und somit zur Flexibilisierung und Qualifizierung der Arbeitnehmer dienen, um sie besser an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anpassen zu können. Berufshaftpfichtversicherungen