Die Arbeitgeberverbände
Die Arbeitgeberverbände beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Arbeits- und Tarifrecht sowie Rechtsstreitigkeiten vor Arbeits- und Sozialgerichten. In diesem Aufgabenbereich stellen sie den exakten Gegenpart zu den Gewerkschaften dar. Zusätzlich unterscheiden sie sich von diesen auch in einem anderen wesentlichen Punkt: Sie sehen ihre Aufgabe in der Selektion und Aggregierung der vielen, größtenteils recht unterschiedlichen Interessen der Mitglieder und Mitgliedergruppen durch innerverbandliche Vorkehrungen. Diese Standpunkte sollen zu verallgemeinert und vereinheitlicht werden, dass kollektives und solidarisches Handeln ermöglicht bzw. die externe Handlungsfähigkeit gegenüber den Gewerkschaften in erster Linie gesichert wird. Die Rürup Rente